Ambulantes Rehazentrum Bautzen Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation wird ebenso wie die stationäre Rehabilitation nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durchgeführt. Diese Richtlinien sind von allen Rentenversicherungsträgern und den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Die Vorteile der ambulanten Rehabilitation sind:

  • Wohnortnähe
  • Keine Trennung von der Familie, Gesundung im gewohnten Umfeld
  • Einbeziehung der Angehörigen in die Behandlung
  • Schlafen im eigenen Bett
  • Behandlung 4-6 Stunden pro Tag
  • Nutzung eines kostenlosen Fahrdienstes
  • Nähe zum behandelnden Arzt oder Operateur
  • Keine Zuzahlung bei ambulanter Rehabilitation über die Rentenversicherung
Was erwartet Sie?

Nach der ärztlichen Eingangsuntersuchung wird die Behandlung individuell auf Ihr Krankheitsbild abgestimmt.

Der Behandlungsplan beinhaltet eine tägliche Einzelkrankengymnastik, tägliche Medizinische Trainingstherapie (Gerätetraining), Elektrobehandlungen, Bäder, Massagen, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining (Büro/Handwerk), EFL-Testung, Trockengymnastik, Nordic Walking, ärztliche Vorträge und Seminare, ärztliche Visiten, Entspannungstherapie, Ernährungsberatung, Gespräche und Seminare mit dem Psychologen und dem Sozialarbeiter.

Die Behandlung wird von Montag bis Freitag durchgeführt und dauert 4-6 Stunden pro Tag. In der Regel werden 15 Tage durch die Kostenträger genehmigt.

Täglich wird ein warmes Mittagessen angeboten. Mineralwasser steht Ihnen ebenfalls unbegrenzt kostenlos zur Verfügung. Der Fahrdienst holt Sie von zu Hause ab und bringt Sie nach der täglichen Behandlung wieder sicher nach Hause.

Wege zur Rehabilitation

Die Grundlagen für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V und SGB IX. Den Grundsätzen "Rehabilitation vor Rente", "Rehabilitation vor Pflege" und "ambulant vor stationär" ist Rechnung zu tragen. Eine ambulante Rehabilitation wird durch Ihren Krankenhausarzt, Hausarzt oder Facharzt angeregt. Der Antrag muss durch den zuständigen Rehabilitationsträger bewilligt werden.

Für eine ambulante Rehabilitation in unserer Region kommen folgende Rehabilitationsträger infrage:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See
  • gesetzliche Krankenversicherungen
  • private Krankenversicherungen - Beihilfe
  • Berufsgenossenschaften

Je nach Kostenträger sind die Wege zur Beantragung unterschiedlich. Wenn Sie sich über die Zuständigkeit Ihrer Rehabilitation unklar sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ebenfalls abhängig vom Kostenträger hat eine ambulante Rehabilitation verschiedene Bezeichnungen. Wir unterscheiden:

  • über die Rentenversicherungsträger
    Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalten Heilverfahren (HV)
  • über die Krankenkassen
    Anschlussrehabilitation (AR) nach Krankenhausaufenthalten und Ambulante Rehabilitation
  • über die Berufsgenossenschaften
    Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
  • über private Krankenversicherungen
    Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Beantragung bei der Rentenversicherung
Sind Sie als Patient im erwerbsfähigen Alter und ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht, oder droht eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit, dann ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständiger Kostenträger. Die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Für Patienten die aus medizinischen Gründen 6 Wochen nach Krankenhausentlassung voraussichtlich nicht rehabilitationsfähig sind (z.B. längere Teilbelastung), besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Eil-Heilverfahrens. Die Beantragung erfolgt ebenfalls während Ihres Krankenhausaufenthaltes. Das Eil-Heilverfahren kann dann nach Kostenzusage und bestehender Rehabilitationsfähigkeit begonnen werden. Zwischenzeitlich kann der behandelnde Arzt eine Heilmittelbehandlung (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage) verschreiben. Für ein Heilverfahren (HV) müssen Sie in jedem Fall einen Antrag stellen. Dieser wird von Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam ausgefüllt.

Beantragung bei der Krankenkasse
Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind (z.B. Studenten oder Rentner), erhalten Leistungen der ambulanten Rehabilitation im Regelfall durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Für eine ambulante medizinische Rehabilitation muss ein Antrag auf Verordnung medizinischer Rehabilitation durch den behandelnden Arzt gestellt werden.

Beantragung Berufsgenossenschaft
Erwerbstätige nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall und Kinder und Jugendliche, die während schulischer Veranstaltungen oder während der Hortzeit verunfallt sind, können vom D-/H-Arzt eine bei entsprechender Indikation eine Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) verordnet bekommen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Reha-Service - Telefon 03591 3046460.

AHB-EAP

AHB - Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalten

Die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Die AHB sollte innerhalb von 14 Tagen im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt beginnen. Mit der AHB soll die ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens erreicht werden. Der Kostenträger ist bei Erwerbstätigen in der Regel die zuständige Rentenversicherung und bei Rentnern die Krankenkasse.

EAP - Erweiterte ambulante Physiotherapie

Die erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Inhalte der EAP sind Maßnahmen der Physiotherapie und der Physikalischen Therapie sowie der Medizinischen Trainingstherapie. Die Mindestdauer der Behandlung beträgt pro Tag 120 Minuten. Die EAP wird durch den D-Arzt verordnet und durch die zuständige Berufsgenossenschaft genehmigt. Bei Privatversicherten Patienten oder Angehörigen der Bundeswehr kann diese Therapieform über den behandelnden Arzt verordnet werden.